Wichtige Information! Die obligatorischen Kurse werden ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr verlangt. In den verschiedenen Kantonen gibt es Vorschriften, bezüglich Hundehaltung, die bestehen bleiben.
Die Bestimmung über den Besuch eines obligatorischen Hundehalterkurses ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist es obligatorisch dass jeder Hundehalter einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen muss.
1.) Menschen die noch nie einen eigenen Hund hatten: Ist es Pflicht, nach BVET, den Theoretischen- sowie den Praktischen Kurs zu absolvieren.
2.) Hundehalter/innen die schon einmal einen eigene Hund hatten, und seit in Kraft treten des neuen Tierschutzgesetzes einen neuen Hund angeschafft haben: Ist es Pflicht nach, BVET, den Praktischen Kurs zu absolvieren.
Diese Kurse müssen vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt sein. Eine solche Ausbildung hat Esther Rickenbach beim Institut Wakonda GmbH absolviert. Somit ist sie berechtigt, die obligatorischen Sachkundenachweis Kurse anzubieten, und Ihnen nach Kursbesuch das nötige Dokument auszuhändigen.
Der Theoriekurs
besteht aus 2 x 2 Stunden, wobei Sie Informationen über die Hundehaltung im Allgemeinen, sowie über das Wesen und Verhalten des Hundes informiert werden. Ebenfalls helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Hundes. Sie erhalten auch eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen. Der Theoriekurs findet ohne Hunde statt.
Der Praktische Kurs
Besteht aus 4 Lektionen à 80 Min. mit dem Hund. Sie lernen wie man sich mit seinem Hund in verschiedenen Situationen richtig verhalten muss. z.B.
- Begegnungen mit Menschen, ohne und mit Hund.
- Verhalten in der Stadt, sowie auf dem Lande.
- Begegnungen mit verschiedenen anderen Tieren, wie z.B. Wild, Nutztiere, Katzen, und andere Hunde.
- Der/Die Teilnehmer/In lernen ihren Hund besser zu Beobachten und besser zu beurteilen wie er in gewissen Situationen reagiert.
Diese Bestimmung werden von Kanton zu Kanton, sowie auch in den Gemeinden, sehr Unterschiedlich gehandhabt. An einigen Orten ist zum Beispiel auch Pflicht dass auch ein Erziehungskurs besucht werden muss. Dies alles bieten wir Ihnen auf verschiedene Arten an.
Kursbestimmungen
- Jugendliche unter 12 Jahren, muss ein Elternteil dabei sein. (Es wird uch abgeklärt ob das Kind schon fähig ist einen eigenen Hund zu halten.)
- Jugendliche und Erwachsene ab 12 Jahren.
- Menschen mit einer körperlichen, oder leicht geistigen Behinderung, sind bei uns willkommen.
- Auch ältere, oder sportlich nicht so aktive Menschen. Sind bei uns willkommen.
- Begleitpersonen sind bei uns sehr willkommen. (Sie bekommen keine Kursbestätigung)
Alle Kursteilnehmer/innen haben eine Haftpflichtversicherung, in der Schäden vom Hund, genügend abgedeckt sind.